Aufgaben und Leistungen
1. Erstellung von Gutachten
Zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen gehört die Erstellung von Gutachten. Diese werden oft in rechtlichen Streitfällen benötigt, um technische Zusammenhänge und Fragestellungen zu klären. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bewertung von zahntechnischen Arbeiten, die Prüfung auf Mängel oder die Beurteilung der Qualität und Angemessenheit der eingesetzten Materialien.
2. Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
In Ausnahmefällen wird eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt, wenn die antragstellende Person folgende Voraussetzungen erfüllt:
a) Ausnahmefall:
Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung der Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach für die antragstellende Person eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Wegen der Frage, wann die Ablegung der Meisterprüfung dauerhaft oder vorübergehend eine unzumutbare Härte darstellt, beraten wir Sie gerne individuell.
b) Notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten im praktischen, fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Bereich:
Aus dem beruflichen Werdegang (insbesondere aus den abgelegten Prüfungen, durchgeführten Fortbildungen und Arbeitszeugnissen) muss sich zweifelsfrei ergeben, dass sich die antragstellende Person nicht nur die praktischen Fertigkeiten und die notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse angeeignet hat, sondern dass diese auch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundkenntnisse zur Führung eines Handwerkbetriebes besitzt (in Anlehnung an die Teile I, II und III der Meisterprüfung). Ist dieser Nachweis nicht geführt, müssen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Sachkundeprüfung vor einer Sachverständigen/einem Sachverständigen nachgewiesen werden.
Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf
3. Schadensbewertungen
Wenn es zu Problemen oder Schäden an zahntechnischen Arbeiten kommt, wie etwa bei fehlerhaften Prothesen oder Brücken, wird der Sachverständige zur Schadensbewertung hinzugezogen. Er analysiert die Situation, identifiziert mögliche Fehlerquellen und gibt eine unabhängige Einschätzung über die Ursache des Schadens ab.
4. Beratung von Gerichten und Versicherungen
In Gerichtsverfahren oder bei Streitigkeiten zwischen Patienten, Zahnärzten und Zahntechnikern wird der Sachverständige oft als unabhängiger Experte angehört. Sein Gutachten dient als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen. Ebenso wird er von Versicherungen hinzugezogen, um bei der Schadensregulierung zu unterstützen.
5. Qualitätskontrolle und Abnahme von Zahntechnischen Arbeiten
Der Sachverständige kann zur Abnahme von Arbeiten im Zahntechnikerhandwerk hinzugezogen werden. Er prüft, ob die erbrachten Leistungen den technischen Standards entsprechen und ob sie korrekt ausgeführt wurden. Dies dient sowohl dem Schutz des Patienten als auch der Absicherung des Zahntechnikers und des behandelnden Zahnarztes.
6. Beratung und Mediation bei Streitigkeiten
Neben der Gutachtertätigkeit fungiert der Sachverständige auch als Berater oder Mediator. In Fällen, in denen es zu Unstimmigkeiten zwischen Zahntechniker, Zahnarzt und Patienten kommt, kann er eine vermittelnde Position einnehmen und eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.
7. Fortbildung und Fachberatung
Dank seines Fachwissens und seiner langjährigen Erfahrung im Zahntechnikerhandwerk bietet der Sachverständige auch Fortbildungen für Fachkollegen an. Hierbei informiert er über aktuelle Entwicklungen, Materialien und Techniken. Zudem kann er Zahntechniker bei der Optimierung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Zahntechnikerhandwerk spielt eine zentrale Rolle bei der Klärung technischer Fragestellungen, der Beurteilung von Schadensfällen und der Qualitätssicherung. Seine Expertise ist nicht nur in rechtlichen Streitfällen gefragt, sondern auch in der alltäglichen Praxis zur Sicherstellung hochwertiger zahntechnischer Arbeiten.